Gewährleistung und Versicherungsservice Gesetzliche Gewährleistung
Für die eingebaute Wannentür gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gemäß §§ 634 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Mängel, die nachweislich auf Material- oder Montagefehler zurückzuführen sind und bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bzw. Übergabe angelegt waren.
Die Mängelbeseitigung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Wir verfügen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung.
Sollte es infolge eines nachweislichen Montagefehlers zu einer Undichtigkeit oder zu einem Sachschaden (z. B. an angrenzenden Wohnungen oder bei Nachbarn) kommen, erfolgt die Regulierung im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und gemäß deren Versicherungsbedingungen.
Versicherung des Kunden
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einwirkung oder einen Unfall entstehen, können unter Umständen über die private Versicherung des Kunden (z. B. Hausrat- oder Gebäudeversicherung) abgedeckt sein.
Wir empfehlen dem Kunden, den Einbau der Wannentür der eigenen Versicherung mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Umfang der gesetzlichen Gewährleistung (§§ 634 ff. BGB)
Die gesetzliche Gewährleistung umfasst ausschließlich:
Ausschluss der Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unter anderem folgenden Fällen:
👉 Ergänzend gelten unsere AGB.