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Gewährleistung und Garantie

  • Gewährleistung und Versicherungsservice Gesetzliche Gewährleistung

    Für die eingebaute Wannentür gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gemäß §§ 634 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).


    Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Mängel, die nachweislich auf Material- oder Montagefehler zurückzuführen sind und bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bzw. Übergabe angelegt waren.


    Die Mängelbeseitigung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


    Betriebshaftpflichtversicherung

    Wir verfügen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung.

    Sollte es infolge eines nachweislichen Montagefehlers zu einer Undichtigkeit oder zu einem Sachschaden (z. B. an angrenzenden Wohnungen oder bei Nachbarn) kommen, erfolgt die Regulierung im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und gemäß deren Versicherungsbedingungen.


    Versicherung des Kunden

    Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einwirkung oder einen Unfall entstehen, können unter Umständen über die private Versicherung des Kunden (z. B. Hausrat- oder Gebäudeversicherung) abgedeckt sein.

    Wir empfehlen dem Kunden, den Einbau der Wannentür der eigenen Versicherung mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden.


    Umfang der gesetzlichen Gewährleistung (§§ 634 ff. BGB)

    Die gesetzliche Gewährleistung umfasst ausschließlich:

    1. Material- und Montagefehler
    2. Versteckte Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren

    Nicht von der Gewährleistung erfasst sind insbesondere:
    • Schäden, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurden
    • Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung oder Nutzung

    Ausschluss der Gewährleistung

    Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unter anderem folgenden Fällen:

    • zufälligem Zerbrechen oder Beschädigen von Glas
    • unsachgemäßer Nutzung der Dusch- oder Wannentür (z. B. ruckartiges Öffnen oder Schließen, nicht bestimmungsgemäße Verwendung)
    • mechanischen Schäden, die nach der Übergabe durch den Kunden oder Dritte entstanden sind

    Hinweis zur Garantie:
    Eine freiwillige Garantie wird nur dann gewährt, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde und Bestandteil des jeweiligen Angebots oder Vertrags ist.

    Rechtlicher Hinweis:
    Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen.
    Diese Informationen dienen der Transparenz und ersetzen keine individuelle Vereinbarung.

    👉 Ergänzend gelten unsere AGB.

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