Fragen und Antworten

  • Garantie und Versicherungsservice

    Qualitätsgarantie
    Für die eingebaute Wannentür gilt eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In diesem Zeitraum beseitigen wir eventuelle Mängel in der Montage oder im Material kostenlos.

    Betriebsversicherung
    Wir verfügen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung. Sollte es infolge eines Montagefehlers zu einer Undichtigkeit oder einem Schaden bei Nachbarn kommen, übernimmt unsere Versicherung die Kosten.

    Kundenversicherung
    Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder einen Unfall entstehen, können über die private Versicherung des Kunden (Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung) abgedeckt sein. Wir empfehlen, die eigene Versicherung über den Einbau der Wannentür zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Gesetzliche Gewährleistung (§ 634 BGB)

    1.Die Gewährleistung deckt nur Material- und Montagefehler sowie versteckte Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.

    2.Schäden, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. Stöße, Herunterfallen, unsachgemäßes Öffnen/Schließen), sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt.

    Ausschlüsse der Gewährleistung

    Typische Fälle, die nicht unter die Gewährleistung fallen:

    • Zufälliges Zerbrechen oder Beschädigen von Glas
    • Unsachgemäße Nutzung der Duschtür oder Wannentür (z. B. ruckartiges Öffnen/Schließen, nicht bestimmungsgemäße Verwendung)
    • Mechanische Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden
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